Zinsbetrug? – bitte nachweisen!

Banken einen strafrechtlich relevanten Betrug bei der Berechnung von Zinsen vorzuwerfen, dürfte in den wenigsten Fällen Erfolg versprechend sein und ist eher ein hoffnungsloses Unterfangen. Im Ergebnis ist es für den Kunden aber auch völlig egal, ob er absichtlich betrogen wurde, oder ob Berechnungen ein klein wenig zugunsten der kontoführenden oder darlehensgebenden Bank aus dem Ruder laufen, denn es kostet betroffene Opfer auf jeden Fall jede Menge Geld. Im Fall von Gewerbekonten mit hohen Dispositionskrediten können sich in wenigen Jahren 5 oder gar 6-stellige Beträge aufrechnen lassen, die von der kontoführenden Bank zum Schaden ihres Kunden als Zinsen berechnet wurden. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz, allerdings ist der nicht so einfach nachzuweisen, weil das Opfer den Nachweis erbringen muss.

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