Das Erbrecht befasst sich mit dem Übertrag eines Vermögens auf die kommende Generation und hilft, legale Möglichkeiten zum umfangreichen Schutz eines zu übertragenden Vermögens auszuarbeiten. Erbrecht kann und sollte präventiv bei der Planung eines zukünftigen Vermögensübergangs genutzt werden und tritt auch ein, wenn es im Erbfall um die Auseinandersetzung um ein Vermögen geht.
Wenn Innerhalb der Familie Vermögen aufgeteilt oder für die kommende Genration gesichert werden muss, dann spielt auch oft das Rechtsgebiet Familienrecht in die Asset-Protection hinein. Fachanwälte für Familienrecht arbeiten Heirats- und Eheverträge aus und sorgen insbesondere im Fall einer Scheidung für Rechtssicherheit in Vermögensfragen.
Eine Insolvenz bedroht nicht nur das betriebliche Vermögen, auch die Geschäftsführung und dessen privates Vermögen steht unter Umständen in der Haftung. Fachanwälte im Insolvenzrecht vertreten Interessen von Schuldner und Gläubigern und sichern u.a. die wichtige Frage nach der Schuld an einer Zahlungsunfähigkeit ab.
Die Gesellschafterhaftung ist vielfach abhängig von den Strukturen eines Unternehmens. Diese werden in aller Regel zur Geschäftsaufnahme im Gesellschaftervertrag festgelegt, oder zum Ende einer Unternehmen vielleicht sogar streitig vor Gericht verhandelt. Das heikle Thema um Betriebsanteile regelt das Gesellschaftsrecht in der Asset Protection ebenso wie die Bewertung von Einlagen und Entnahmen.
Es geht nicht immer nur um Geld: Auch Ideen oder idelle Werte wie Konzepte, sind schutzbedürftig und auch schutzberechtigt. Gewerblicher Rechtsschutz regelt in den Facetten Urheberrecht und IT-Recht die Ansprüche von Rechte-Inhabern, kümmert sich aber auch um die Abwehr von Forderungen Dritter,
Arbeitsverträge für Führungskräfte, hohe Abfindungen – handeln Sie sowas nicht selber aus. Dafür gibt es im Arbeitsrecht Experten, die Ihre Assets im Blick haben.
Das moderne Bank- und Kapitalmarktrecht befasst sich kreativ mit Strategien zur Schadensvermeidung und zur Rekonstruktion von verloren gegangenem Vermögen.
Gleichzeit wehrt es Ansprüche von Vetrtragspartnern oder sonstigen Dritten ab oder setzt sie – auf der anderen Seite agierend – erfolgreich durch. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten Bankkunden und Kapitalanleger, aber auch den Vertrieb von Kapitalanlagen und die Geschäftsführer von Kapitalanlage-Gesellschaften.