Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG Einsicht in die Akten zur Jahresabschlussprüfung 2016 des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters gewähren müssen (Az. 31 O 125/21 KfH). Von der Entscheidung können auch die geschädigten Aktionäre profitieren. Anmeldung zum Musterverfahren noch möglich.