Das Amtsgericht Langen ist der interessanten Frage nachgegangen, ob etwas absolut sicher sein kann, wenn es Methoden gibt, die noch sicherer sind. Es ging um die Klage eines Kreditkartennutzers, der das SMS-TAN Verfahren nutzt und Schadenersatz für nicht autorisierte Abbuchungen von seiner Bank verlangte. Die Bank behauptete, das Verfahren sei absolut sicher, daher habe der Kunde die Abbuchungen wohl oder übel selbst autorisiert. Der Kunde führte aber aus, dass es neue und offensichtlich noch sicherere Verfahren wie z.B., das Push-TAN gebe. Wie könne dann ein veraltetes Verfahren weiter 100 % sicher sein? Da die Möglichkeit einer nicht autorisierten Abbuchung damit bestehe, wurde die Bank zu Schadenersatz verurteilt, auch weil die Beklagte den Gegenbeweis nicht antreten konnte.