Wer sein Privatvermögen rechtssicher und unanfechtbar vor einer zukünftigen Insolvenz schützen will, kann dafür entsprechende Dienstleistungen und Produkte in Anspruch nehmen. Die Summe aller möglichen Maßnahmen macht eine funktionierende Asset Protection aus, die sich in der speziellen Ausgestaltung in der Insolvenz oder vor der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens an eine ganz besondere Zielgruppe wendet.
Vermögen sichern in der Krise
Wer fürchtet nicht den Verlust von privatem Vermögen in der Krise? Corona, Weltwirtschaft, Inflation, Energie-Krise und der Ukraine-Krieg – die Zeiten könnten für manche Unternehmungen deutlich besser sein und so gerät ein Betrieb nach dem anderen in Schieflage. Natürlich haben auch Unternehmer ein Recht – und gegenüber der Familie und der eigenen Altersversorgung auch die Pflicht – im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit privates Vermögen abzusichern vor dem Zugriff der Insolvenzgläubiger und des Finanzamtes.
Augen auf bei der Beraterwahl
Dabei kommt es auf die Individualität der persönlichen Asset Protection an, denn nicht jedes Produkt eignet sich für jede Art von Vermögen. Wichtig ist nur, dass strafrechtliche Konsequenzen vermieden, bzw. ganz ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang müssen an solchen Produkten Interessierte wissen, dass sich auch Berater strafbar machen, wenn nicht rechtskonforme Dinge empfohlen und umgesetzt werden. Daher: Augen auf bei der Beraterwahl.
Was ist legal und was verboten?
Aber: Sein eigenes Geld vor dem Zugriff deutscher Behörden und Gläubiger z.B. im Ausland anzulegen und dadurch dem direkten und u.U. voreiligen und nicht gerechtfertigten Zugriff zu entziehen, ist grundsätzlich nicht illegal. Verboten ist letztendlich nur, dieses Geld geheim zu verwalten und die Absicht, Geld vor dem deutschen Finanzamt und Strafverfolgungsbehörden zu verbergen mit dem Ziel, fällige Steuern nicht zahlen zu müssen. Bayern-Boss Uli Hoeneß wurde nicht wegen seiner Konten in der Schweiz verurteilt, sondern wegen falschen und zu spät eingegangenen Meldungen.
Auf den Punkt gebracht: Wo Sie Ihr Geld lagern ist nicht wirklich wesentlich, da sie im Verlauf einer möglichen Strafverfolgung oder der Durchsetzung von Ansprüchen auf jeden Fall zahlungsverpflichtet bleiben. Erst wenn Sie sich dieser Zahlungsverpflichtung entziehen – wissentlich -, machen Sie sich strafbar.
Wichtige Reserven schaffen
Aber es hilft z.B. in laufenden Verfahren ungemein, wenn das deutsche Finanzamt nicht schon aus einem bloßen Verdacht hin das Konto sperrt. Asset Protection bedeutet nicht nur, Vermögen weitestgehend zu sichern, sondern auch stets Handlungsfähigkeit zu wahren. Unter Umständen brauchen Sie das Geld, um den Rechtsstreit finanzieren zu können, oder Teile Ihres Unternehmens überleben zu lassen. Vielleicht hilft eine amerikanische Kreditkarte, dass Sie überhaupt noch einkaufen gehen können.
Wer profitiert von Asset Protection in der Insolvenz?
Ansprechpartner für Asset Protection sind in erster Linie Geschäftsführer einer GmbH sowie Ein-Personen-Unternehmungen aller Art. Es gibt zwar in Deutschland einen grundsätzlichen und im Gesetz verankerten Schutz des Privatvermögens, aber letztendlich sind es die persönlichen Haftungsansprüche von Kunden und die Durchgriffsmöglichkeiten von Behörden, die eine Absicherung des privaten Gesellschaftervermögens notwendig und das Risiko unkalkulierbar machen.
Bei Einzelunternehmers fließt stets das gesamte Vermögen direkt in die Insolvenzmasse. Von Schonvermögen oder dem Schutz künftigen Einkommens – wie bei Privatinsolvenzen teils möglich – können Unternehmer leider nur träumen. Wer allerdings im Vorfeld einer Insolvenz die falschen Maßnahmen ergreift, verschlimmert die Lage nur und setzt sich massiver und auch gerechter Strafverfolgung aus. Das Insolvenzgesetz ist eine scharfe Klinge.
Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach der Insolvenz
asset-protection.de will ihnen ermöglichen, umfassende Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen zu können.
Wir beraten Sie auch zu optimalen Möglichkeiten, Ihre private Altersvorsorge insolvenzsicher zu machen. Dazu prüfen wir Verträge und machen Ihnen Angebote für tragfähige Lösungen, denn neben der gesellschafts- und steuerrechtlichen Relevanz von Asset Protection-Konzepten geht es auch maßgeblich um Erb- und Familienrecht.
Altersvorsorgeverträge lassen sich unproblematisch vor Pfändungen absichern. Zudem sind nicht alle Übertragungen anfechtbar. Wer dies berücksichtigt, kann sich und seine Familie zumindest teilweise vor den Folgen eines Insolvenzverfahrens schützen. Darüber hinaus gibt verschiedenste gesellschaftsrechtliche oder familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten oder auch Maßnahmen zum Schutz des Privat- und Unternehmensvermögens, deren Anwendung wir für Sie prüfen und gestalten.
Profis für die Erstberatung
Unser Partner vom asset-protection.club sowie die Anwälte, Finanz- und Steuerberater unserer Kooperationspartner stehen für eine erste Beratung gern zur Verfügung. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 0800 000 1961 ist jederzeit möglich.