Viele Hotels oder Restaurants mussten während des Corona-Lockdowns schließen und durften keine Gäste empfangen. Nun macht ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 2023 zumindest den Hoteliers und Gastwirten Hoffnung, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben (Az.: IV ZR 465/21). Demnach muss die Versicherung unter gewissen Umständen zahlen.