Banken verlieren ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie den Kunden nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Entschädigung aufgeklärt haben. Nach einem Urteil des LG Limburg vom 22.12.2022 ist das bei einer Sparkasse und der KfW Bank der Fall gewesen (Az.: 1 O 32/22). Folglich erhält der Kläger die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück.