Eine Volksbank hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 22. Dezember 2022 keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein vorzeitig abgelöstes Immobiliendarlehen (Az.: 17 O 89/22). Grund ist, dass die Volksbank den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat.