Im Wirecard-Musterverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Geschädigte Wirecard-Anleger haben nun noch sechs Monate Zeit, sich dem Kapitalanleger-Musterverfahren anzuschließen. Alternativ haben sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen. Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) richtet sich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und gegen die Wirtschaftsprüfer.