BGH: P&R-Anleger dürfen Miet- und Rückzahlungen behalten

Gute Nachrichten für P&R-Anleger: Sie müssen Miet- und Rückzahlungen, die sie in den vier Jahren vor der Insolvenz des Container-Anbieters im Jahr 2018 erhalten haben, nicht zurückzahlen. Mit einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 26. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Nichtzulassung der Revision gegen eine Entscheidung des OLG Karlsruhe abgewiesen (Az.: IX ZR 17/22). Damit ist das Urteil des OLG Karlsruhe rechtskräftig geworden (Az.: 3 U 18/20).

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