Die Commerzbank hat zu Unrecht Negativzinsen von ihren Kunden verlangt. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 18. November 2022 entschieden (Az. 2-25 O 228/21). Das Gericht machte deutlich, dass die entsprechenden Klauseln der Commerzbank zu Negativzinsen auf Spareinlagen unzulässig sind.