Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben keine Schadenersatzansprüche gegen die Finanzaufsicht BaFin. Das hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 06.02.2023 entschieden (Az.: 1 U 173/22) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt bestätigt, das die Schadenersatzklage eines geschädigten Wirecard-Aktionärs gegen die BaFin abgewiesen hatte.