Wenn der Bundesrat die FinVermV auf den Weg bringt, dann dürfte der Beratungsalltag für viele Finanzvermittler bunter werden: Sie sind dann nämlich verpflichtet, bei der Anlageberatung auch nachhaltige Produkte zu empfehlen, besonders dann, wenn ökologische Ziele zum Anlageprofil des zu Beratenden gehören.
Dabei geht es insbesondere um die ESG-Standards, die nachhaltige Anlagen erfüllen müssen. Möchte ein Kunde eine Grüne Kapitalanlage, dann muss ihm eine den ESG-Standards entsprechende Anlage zur Wahl gestellt werden. Wird dies unterlassen, macht dich der Berater der Falschberatung schuldig.
Weitere Infos zu den neuen Beraterpflichten und das FinVermV: