Der EuGH wird sich in diesen Tagen abschließend mit der Frage beschäftigen, ob das Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, oder nicht.
Erklärversuche im Netz sind meist sehr kompliziert. Dem Verbraucherschutzmagazin verbraucherschutz,de ist hier eine kurze und verständliche Version gelingen