Negativzinsen können auch einen positiven Effekt für Bankkunden haben und zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 11. Mai 2022 entschieden (Az.: 13 U 1/21). Demnach muss die Bank einer Darlehensnehmerin rund 360.000 Euro erstatten, weil die vereinbarten Zinsgleitklauseln ins Negative gerutscht waren. Über das Thema gibt es weitere Informationen von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.