Reichensteuer & Lastenausgleich

Wann kommt die Reichensteuer? Diese immer wieder gestellte Frage ist eigentlich obsolet, denn eine Reichensteuer gibt es in Deutschland längst, ungewiss ist nur, wie sie sich entwickelt.

In Deutschland bezahlen die Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen zwischen 32 und 42 % Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt 42 % und gilt 2023 ab einem Einkommen von 62.810 € bis 277.826 €. Jeder der mehr verdient, gilt statistisch als reich und muss den sogenannten Höchststeuersatz von 45 % bezahlen. Diesen nennt man landläufig Reichensteuer. Spitzensteuersatz und Höchststeuersatz sind demnach unterschiedliche Werte, beide nehmen im europäischen Systemvergleich mittlere Plätze ein.

Reichensteuer trifft relativ wenig Steuerzahler

Wenn aktuell über Reichensteuer geredet wird, geht es meist um eine drohende Erhöhung des Höchststeuersatzes oder sonstiger Regeln, die wirklich nur vermögende Steuerzahler treffen würde.

Ob eine Erhöhung der Reichensteuer massiv, angemessen oder nur linear geringfügig angehoben werden wird, hängt davon ab, in welchem Umfang der reiche Teil der Bevölkerung zur Finanzierung der anstehenden Zukunftsaufgaben in die Pflicht genommen werden soll – das ist eine politische Entscheidung. Würde der grundsätzliche Steuersatz oder der Spitzensteuersatz angehoben, würde es eher den Mittelstand treffen und nicht doppelt gut verdienende Ehepaare oder Führungspersonal.

Steuererhöhungen sind politisch motiviert

Bei der Diskussion über Steuersätze muss klar sein, dass es um Einkommensteuer geht. Um diese zu berechnen, müssen alle Einnahmen eines Steuerzahlers addiert werden, also auch Mieten, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Lizenzen oder gewerblichen Verkäufen.

Der Spitzensteuersatz trifft ebenso wie der Höchststeuersatz mithin auch Menschen, die gar nicht mehr arbeiten müssen und die also weder beruflich noch persönlich familiär auf den Standort Deutschland angewiesen sind.

Daher wächst gerade in dieser Personengruppe das Interesse an Veränderung, um eventuell als Steuerzahler in anderen Ländern mit ihrem Vermögen steuerlich „besser“ behandelt zu werden

Lastenausgleich droht aktuell nicht

Zur Finanzierung der Zukunftsaufgaben wird auch immer wieder von einem sogenannten Lastenausgleich geredet. So ein Instrumentarium wurde in der Vergangenheit genutzt, um Kriegsanstrengungen oder einen Wirtschaftsaufschwung zu finanzieren. Beim Lastenausgleich geht es aber eher darum, die Verantwortung fairer auf alle Schultern zu verteilen. Wer Geld hat, soll mehr davon abgeben, als jemand, der gerade so über die Runden kommt. So sollen Lasten fairer verteilt werden. Während ein Steuersatz Einfluss auf Einkommen jeglicher Art nimmt, bezieht sich der Lastenausgleich auf bestehendes Vermögen.

Den Folgen eines Lastenausgleichs kann man also nur entgehen, wenn man nicht zu den Zahlungspflichtigen gehört oder das persönliche Vermögen so verteilt, dass es nicht zur Anrechnung kommt. Allerdings steht ein Lastenausgleich aktuell nicht zur Diskussion.

Jetzt um Asset Protection kümmern

Berater und Agenturen, die sich um diese Themen kümmern, definieren ihre Arbeit als „Asset Protection“ und bieten diverse Möglichkeiten an, ihre Mandanten von den Belastungen durch den Höchststeuersatz unabhängiger zu machen.

Auch diesbezügliche Strategien gehören zur Asset Protection, die in vielfältiger Ausgestaltung z.B. vom Unternehmen Haunburg Consulting angeboten werden. In unterschiedlichen Paketen geht es um den teilweisen bis vollständigen Ausstieg aus bestehenden Systemen – alles zu 100 % legal und im Einklang mit deutscher Steuergesetzgebung.

Wer Asset Protection nur mit den Werkzeugen deutscher Möglichkeiten zur Vermögenssicherung leisten will und dabei auf die Chancen, die das Ausland bietet ungeprüft verzichtet, macht unter Umständen einen teuren Fehler.

Die Berater der Haunburg Consulting stehen für eine Prüfung der der Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs zur Verfügung. Gespräche können HIER vereinbart werden.

Gesprächsthemen sind u.a. ausländische Kapitalanlagen, Investments in krisensichere Werte, Auslandskonten und Auslandswohnsitze bis hin zur ausländischen Vermögensverwaltung – viel wichtiger als der Hinweis auf mögliche Instrumente zur Vermögenssicherung ist aber die Expertensicht auf die individuelle Situation.

Argumente für Asset Protection

  • Inflation
  • Bedrohung durch Krieg
  • Energiewende
  • Angst vor Steuererhöhungen

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