Jahrelang hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine Niedrigzinspolitik gefahren. Das führte so weit, dass die Banken für ihre Einlagen Strafzinsen zahlen mussten. Noch in diesem Jahr lag der Einlagenzins für die Banken bei minus 0,5 Prozent. Viele Banken haben sich nicht gescheut, diese Negativzinsen an ihre Kunden weiterzugeben und baten sie für ihre Guthaben zur Kasse. Aus mehreren Gründen ist fraglich, ob diese Negativzinsen überhaupt zulässig sind. „Ein Grund ist, dass die Banken die Einlagen abgehoben und Bargeld gehortet haben, so dass die Strafzinsen gar nicht angefallen sind. Von den Bankkunden wurden aber dennoch sog. Verwahrentgelte für ihre Guthaben verlangt. „Kosten, die nicht angefallen sind, können den Kunden aber nicht in Rechnung gestellt werden“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.