Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsverträge unter die Lupe nehmen und ggf. nachbessern. Am 1. August 2022 tritt die Arbeitsbedingungsrichtlinie der EU in Kraft, die erhebliche Neuregelungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich bringt. Dabei werden die Nachweispflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern erheblich erweitert. Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.