Nach einem Urteil des LG Darmstadt muss ein Verbraucher für die vorzeitige Ablösung seines Immobiliendarlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen (Az.: 13 O 6/22). Das begründete das Gericht damit, dass die Bank die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht korrekt dargestellt hat und ihr Anspruch deshalb entfallen ist.