Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rechte der Frauen in puncto Lohngleichheit gestärkt. Frauen müssen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen erhalten, stellte das das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Februar 2023 klar (Az.: 8 AZR 450/21). Das gelte auch, wenn der männliche Kollege erfolgreich vom Arbeitgeber ein höheres Gehalt gefordert habe.