Beim Immobilienkauf geht es regelmäßig um hohe Summen. Umso wichtiger ist die Frage der Gewährleistung, wenn nach dem Kauf Mängel an der Immobilie auftreten. Während der Käufer dann ein Interesse hat, den Verkäufer in Anspruch zu nehmen, stellt sich für den Verkäufer die Frage, ob er für die Mängel überhaut in der Haftung steht. Zudem ist in vielen Immobilienkaufverträgen ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Die Gewährleistung kann auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Verbraucher geschlossen wurde. Bei Vorsatz kann die Gewährleistung allerdings nicht ausgeschlossen werden.