Kriminelle sind einfallsreich, wenn es darum geht, nahezu unbemerkt fremde Konten zu plündern. Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 12. April 2022 die Rechte der Bankkunden gestärkt (Az.: 17 U 823/20). Demnach muss die Bank, die sich von gefälschten E-Mails täuschen lässt und Überweisungen ausführt, für den finanziellen Schaden aufkommen.