Gefälschte Überweisungen – Bank zu Schadenersatz verurteilt

Kriminelle sind einfallsreich, wenn es darum geht, nahezu unbemerkt fremde Konten zu plündern. Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 12. April 2022 die Rechte der Bankkunden gestärkt (Az.: 17 U 823/20). Demnach muss die Bank, die sich von gefälschten E-Mails täuschen lässt und Überweisungen ausführt, für den finanziellen Schaden aufkommen.

Mehr zu dem Urteil

Assets? Damit kennen wir uns aus...

Jetzt Kontakt aufnehmen

Idealerweise kontaktieren Sie unsere Anwältre direkt - dazu finden Sie in den Artikeln und Profilen entsprechende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Bei allgemeinen oder nicht einen Anwalt Betreffenden Anfragen nutzen Sie bitte dieses Formular.

Offices

Rhein/Main
Asset Protection Law
C.O Udo Schmallenberg
Im Flecken 27a
65366 Geisenheim

Telephone

 0800 000 1961






    Telefon: 0800 000 1961 –
    bundesweit kostenlose Servicenummer
    Fax: 0800 7242 367

    Ressourcen

    Blog

    FAQ

    Kontakt

    Asset Protection Law
    C.O Udo Schmallenberg
    Im Flecken 27a
    65366 Geisenheim

    Folgen Sie uns auf