Jetzt noch beraten lassen: Das Vererben von Immobilien wird ab 01.01.2023 deutlich teurer. Der Bundestag hat am 2.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet.
Am 16.12.2022 soll der Bundesrat seine Zustimmung erteilen. Zwar könnte er die Zustimmung verweigern, aber das Jahressteuergesetz kann in 2023 auch noch mit Rückwirkung auf den 01.01.2023 in Kraft treten. Eine wichtige Änderung zum 01.01.2023 betrifft die Bewertung von Immobilien – diese werden in Zunkunft deutlich höher bewertet und damit fallen im Erbfall oder bei einer Schenkung deutlich höhere Steuern an.