Corona Hilfen – Rückforderung rechtswidrig

Corona-Soforthilfen sollten es Unternehmern, Selbstständigen oder Freiberuflern erleichtern, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Inzwischen werden die Hilfszahlungen teilweise wieder zurückgefordert. Betroffene können sich gegen die Rückforderungen wehren. So haben die Verwaltungsgerichte Köln, Düsseldorf und Gelsenkirchen entschieden, dass die Rückforderung der Hilfe durch das Land NRW rechtswidrig ist.

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