Anleger der BodenWert Immobilien AG werden aufgefordert, einer Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Sie sollen der Gesellschaft ihre Forderungen auf Rückzahlung und Zinszahlung bis zum 31. Dezember 2024 stunden. Die gestundeten Tilgungen sollen nicht verzinst werden, ein Forderungsverzicht der Anleger sei aber auch nicht vorgesehen, heißt es in einem Schreiben an die Anleger. Die Anleger sollen nun bis zum 21. Juli 2023 entscheiden, ob die den Änderungen der Anleihe zustimmen.