Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung sind nicht immer zulässig. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Verden vom 25.07.2022 (Az.: 8 O 315/21). Das Gericht stellte fest, dass Beitragserhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung unwirksam erfolgt sind. Die private Krankenversicherung muss dem Kläger nun die zu viel gezahlten Beiträge erstatten.