Nimmt der Darlehensnehmer ein Darlehen nicht ab, bittet die Bank ihn zur Kasse und verlangt eine Nichtabnahmeentschädigung. Das sind schnell mehrere tausend Euro. Dabei ist der Anspruch der Bank auf eine Nichtabnahmeentschädigung längst nicht immer gegeben. Das gilt umso mehr, wenn sie selbst dazu beigetragen hat, dass es nicht zur Darlehensabnahme gekommen ist. Das zeigt auch ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Kiel.