Wer in Deutschland eine Vermögensanlage öffentlich anbieten möchte, muss einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt vorlegen. Das hat die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG offenbar nicht getan. Die BaFin hat ihr daher verboten, die Geldanlagen mit den Bezeichnungen Anleihe 2022/2025 und Anleihe 2022/2030 in Deutschland öffentlich anzubieten.